Handauflegen ist keine umsatzsteuerfreie Leistung

„Metax-News“ Mai 2017
Die „Behandlung“ von Warzen, Übergewicht oder Rückenproblemen durch Handauflegen befreit Heiler nicht von der Umsatzsteuerpflicht. Dafür, urteilte das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht, bedürfe es – anders als bei Podologen – nicht nur einer bestandenen Prüfung zum Heilpraktiker (oder eines entsprechenden ausländischen Abschlusses), son-dern auch einer behördlichen Tätigkeitserlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HPG). Das Handauflegen sei allerdings keine Tätigkeit im Sinne des HPG. Das Urteil ist rechtskräftig.



